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Datum und Ort
4. April 2005, TU Berlin
Veranstalter
Axel Klaphake
TU Berlin - Fachgebiet Vergleichende Landschaftsökonomie
Wolfgang Peters
TU Berlin – Fachgebiet Landschaftsplanung
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Anlass
Die im Frühjahr 2004 verabschiedete Umwelthaftungsrichtlinie der Europäischen Union wirft in ihrer Umsetzung viele Fragen auf. Zu den großen Herausforderungen gehört die Einbeziehung von Biodiversitätsschäden, da hierzu in den Mitgliedstaaten nicht nur haftungsrechtlich, sondern auch in der Versicherungspraxis kaum Erfahrungen vorliegen. Auch in den relevanten wissenschaftlichen Disziplinen besteht noch keine Einigkeit darüber, was Biodiversitätsschäden exakt ausmacht und wie diese möglichst präzise zu bestimmen sind. Allerdings liegen etwa in Deutschland breite methodische Erfahrungen im Kontext der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung vor, wo bereits heute Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. der Schutzgebiete des europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000 bewertet werden sowie Kompensationsmaßnahmen festzulegen sind. In der Diskussion der Umwelthaftungsrichtlinie wurden diese Erfahrungen bislang aber kaum genutzt wurden.
Dabei gehörten Art und Umfang der Einbeziehung von Biodiversitätsschäden schon zu den kontroversen Fragen im Entstehungs- und Entscheidungsprozess der Umwelthaftungsrichtlinie. Kritische Fragen waren u. a. die Schadensdefinition, die Regeln für die Schadensbemessung, die Bestimmung von Erheblichkeitsschwellen und die etwaige Rolle ökonomischer Bewertungsansätze. Im Ergebnis enthält Anhang II der Richtlinie ein Sanierungskonzept, was auch auf die Biodiversitätsschäden Anwendung findet. Prinzipiell soll der Schadensausgleich über eine Wiederherstellung der ursprünglichen Funktionen der natürlichen Ressource erreicht werden. Welche Formen von Biodiversitätsschäden im Einzelnen unter diesen Sanierungsansatz fallen, wie adäquate Sanierungsmaßnahmen bestimmt werden können, welche fachlichen Methoden hierbei Anwendung finden sollten und welche Rolle Verfahren zur Geldwertermittlung der Schäden spielen können, ist weiterhin unklar. Noch ist auch offen, wie die Schadensdefinition und -bewertung so ausgestaltet werden kann, dass die Versicherbarkeit der Biodiversitätsschäden unterstützt wird.
Zielstellung
Der Expertenworkshop soll den fachlichen Austausch zur Bewertung von Biodiversitätsschäden im Rahmen der Umwelthaftungsrichtlinie anregen und mögliche Umsetzungswege skizzieren. Nach Darstellung des haftungsrechtlichen Rahmens und des Standes der Diskussion zur rechtlichen Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie werden Schlüsselprobleme und – sofern bereits identifizierbar – methodische Lösungswege behandelt. Hierfür sollen fachliche Kriterien für die Bewertung von Biodiversitätsschäden erörtert und die bisherigen Erfahrungen mit der Schadensbewertung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie der Verträglichkeitsprüfung nach FFH
Richtlinie im Hinblick auf ihre Relevanz für das Thema abgeklopft werden. Gleiches gilt für internationale Erfahrungen mit der Bewertung von Biodiversitätsschäden in Haftungsregimen. Schließlich kommen ökonomische, methodische und versicherungswirtschaftliche Anforderungen an die Bewertung der Biodiversitätsschäden zur Sprache. Die aus Sicht der Versicherungswirtschaft kritischen Aspekte der Schadensbewertung sollen herausgearbeitet und vor dem Hintergrund eines möglichen Spektrums an erwartbaren Schäden reflektiert werden. Abschließend sollen die Schlüsselfragen und ggf. Lösungswege für die Bewertung von Biodiversitätsschäden festgehalten werden.
Programm und Vorträge
Themenblock 1 "Problemaufriss und rechtlicher Kontext der Bewertung von Biodiversitätsschäden"
- V. Hartje (TU Berlin) Einführung – Herausforderungen bei der Bewertung von Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftung
- O. Hendrischke (Bundesamt für Naturschutz)Rechtliche Einordnung der Vorgaben zur Schadensbewertung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie
- H. Reck (Christian-Albrechts-Universität, Kiel) Terminologische und konzeptionelle Aspekte des Biodiversitätsbegriffes der Umwelthaftungsrichtlinie aus ökologischer Sicht<
- A. Klaphake (TU Berlin )Optionen der Schadensbewertung aus ökonomischer Sicht – nationale und internationale Erfahrungen
Themenblock 2 "Anforderungen an die Schadensbewertung aus unterschiedlicher Sicht"
- S. Lütkes (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) Zum Stand der Umsetzung des Biodiversitätsschadens nach der EU-Umwelthaftungsrichtlinie in deutsches Recht
- P. Deusy-Fournier (Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt) Zur Schadensbewertung nach Anhang II der Umwelthaftungsrichtlinie
- J. Busenhart (Swiss Re, Zürich)Anforderungen der Versicherungswirtschaft an die Bewertung von Biodiversitätsschäden – Stand der Diskussion auf europäischer Ebene
- W. Peters (TU Berlin, Fachgebiet Landschaftsplanung)Systematisierung des Bewertungsproblems bei Biodiversitätsschäden und Anforderungen aus Sicht der Umweltplanung
Themenblock 3 "Mögliche Vorgehensweisen und praktische Anwendungserfahrungen"
- M. Wischott (AXA Versicherung AG) Konkretisierungserfordernisse bei der Bewertung von Biodiversitätsschäden aus Sicht der Versicherungswirtschaft
- D. Bernotat (Bundesamt für Naturschutz) Erfahrungen mit der Bewertung von Beeinträchtigungen in der Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie – Implikationen für die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie
- J. Trautner (Arbeitsgruppe Tierökologie und Planung, Filderstadt) Methodisch-fachliche Fragen der Bewertung von Beeinträchtigungen streng geschützter Arten - Implikationen für die Umwelthaftung
- E. Bruns (TU Berlin) Praxis der Schadensbewertung und Ermittlung von Kompensationserfordernissen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – Hinweise für die Umsetzung in der Umwelthaftung
Abschlussdiskussion
- Sasserath-Alberti (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft)
- Kurz-Statements